Rechtliches zur Schildkrötenhaltung

Wenn man mit dem Gedanken spielt, sich eine Schildkröte nach Hause zu holen, sollte man wissen, dass es einige Gesetze und Vorschriften gibt, die man dann einhalten muss. Viele Schildkrötenarten unterliegen besonderen Schutzverordnungen und deswegen wird es immer schwerer, Tiere zu importieren. Gerade dann, wenn man sich als Schildkröten-Liebhaber bezeichnet, sollte man Schildkröten nicht aus dem Urlaub mitbringen. Damit verstößt man nämlich nicht nur gegen das geltende Recht und muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, sondern man gefährdet damit auch das Leben der Schildkröten. Viele Tiere, die importiert werden, können sich nicht schnell genug an die neuen klimatischen Verhältnisse anpassen und sterben bereits nach kurzer Zeit.

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Doch nicht nur dann, wenn man Schildkröten kaufen möchte, sollte man einiges beachten. Wer bereits eine Schildkröte hat, sollte wissen, dass er regelmäßige entsprechende Nachweise erbringen muss. Je nachdem, welchem Schutzstatus die Schildkröte unterliegt, braucht man verschiedene Bescheinigungen und muss das Tier den Behörden melden. Alle Bestandsveränderungen müssen den Behörden gemeldet werden, außerdem ist es wichtig, dass man den rechtmäßigen Erwerb der Schildkröten nachweisen kann.

Kennzeichnungs- und Meldepflicht

Wie bereits erwähnt, unterliegen Schildkröten der Kennzeichnungs- und Meldepflicht. In der Regel kann man die Anmeldung der Schildkröte relativ formlos machen, indem man eine Mitteilung an die zuständige Behörde schickt. Allerdings sollte man vorher sicherstellen, dass man den rechtmäßigen Erwerb ebenso nachweisen kann wie die Herkunft der Schildkröte. Am besten, man bewahrt alle Belege auf.

Schildkrötenarten, die dem Schutzstatus A unterliegen, werden am meisten geschützt. Ohne eine entsprechende Genehmigung der zuständigen Behörde darf man diese Schildkrötenarten nicht halten. Aber die gesetzlichen Vorschriften gehen noch weiter, denn diese Tiere dürfen nicht vermarktet werden – nur dann, wenn man die Erlaubnis der zuständigen Behörde eingeholt hat. Man benötigt eine Züchterbescheinigung, um Nachzuchten der Anhang-A-Arten verkaufen zu dürfen. Zu diesem Schutz-Status gehören die Griechische, die Maurische sowie die Breitrandschildkröte.

Schildkröten anmelden

Alle europäischen Landschildkröten, mit Ausnahme der Agrionemys spec., werden durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, Anhang A, bereits seit einigen Jahren geschützt. Dadurch, dass diese Schildkröten sehr stark vom Aussterben bedroht sind, hat jeder die Pflicht, seine Schildkröten anzumelden. Auch dann, wenn man die Tiere nachzüchten möchte, braucht man eine besondere Genehmigung. Jede Veränderung, wie beispielsweise die Abgabe oder der Tod von Schildkröten, muss gemeldet werden.

Da die Durchführung der Artenschutz-Verordnungen von den Bundesländern übernommen wird, muss man sich bei der zuständigen Behörde informieren. Jeder handhabt die Bestimmungen anders und deshalb kann es sinnvoll sein, sich vorher telefonisch mit der Behörde in Verbindung zu setzen und zu klären, welche Unterlagen man für eine Anmeldung benötigt.

Wenn man seine Schildkröte angemeldet hat, erhält man eine EG-Bescheinigung. Bei der Ausstellung der Bescheinigung muss die Schildkröte entsprechend gekennzeichnet werden, sodass sie später identifiziert werden kann. Hier hat sich vor allem die Fotodokumentation bewährt.

Anfertigen einer Fotodokumentation

Seit 2001 ist fest im Gesetz verankert, dass man für eine Schildkröte nicht nur die notwendigen Papiere braucht, sondern auch eine Fotodokumentation anfertigen muss. Wie diese auszusehen hat, ist fest vorgeschrieben. So muss jeweils ein Foto vom Bauch- und Rückenpanzer gemacht werden. Um die Schildkröte später identifizieren zu können, ist es wichtig, dass man das Nackenschild auf dem Rückenpanzer sowie die Schildernähte auf dem Bauchpanzer gut erkennen kann.

Je nachdem, in welchem Bundesland man lebt, ist es erforderlich, die Fotodokumentation in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Bei Jungtieren erfolgt dies meistens einmal im Jahr, erwachsene Tiere müssen alle fünf Jahre mittels einer Fotodokumentation identifiziert werden können. Der Halter der Schildkröte verpflichtet sich dazu, die Dokumentation zu pflegen und auf Verlangen vorzuzeigen.

Was die Qualität der Fotos anbelangt, muss man darauf achten, ein bildfüllendes Format, zum Beispiel 13 x 9 cm, zu wählen. Das Foto sollte dann senkrecht von oben und in guter Qualität angefertigt werden. Es dürfen keinerlei Restriktionen durch den Blitz entstehen, sonst werden die Fotos unbrauchbar. Am besten hierfür ist, man macht die Fotos dann, wenn die Tiere noch inaktiv sind, sonst kann man einige Schwierigkeiten haben, gute Fotos zu bekommen.